Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Testphase und entgeltliche Nutzung durch Schulen, Schulträger, sonstige institutionelle Kunden und Verbraucher.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von StundenSmart ist Daniel Brosch – Software Development. StundenSmart ist ein Produkt von Daniel Brosch. Anschrift: Breslauer Straße 40, 63303 Dreieich, Hessen, Deutschland. Telefon: +49 1522 6542907. E-Mail: info@stundensmart.de.
Diese AGB gelten für die unentgeltliche Testphase und für entgeltliche Lizenzen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Schulen, Schulträger, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen werden nachfolgend als institutionelle Kunden bezeichnet.
Vor dem Download wird auf diese AGB hingewiesen und ihre Zustimmung eingeholt. Bei einem späteren entgeltlichen Erwerb erfolgt eine erneute Zustimmung im Bestellvorgang. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte, gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen institutioneller Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
StundenSmart ist eine lokal installierte Windows-Anwendung zur Unterstützung bei Stundenplanung, Vertretungsorganisation, Datenverwaltung, Datensicherung und PDF-Ausgabe. Vertragsgegenstand ist während der Testphase die zeitlich begrenzte unentgeltliche und während einer entgeltlichen Lizenz die zeitlich befristete entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten an der Software. Während einer entgeltlichen Lizenz sind die für die Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen und der beschriebene E-Mail-Support eingeschlossen.
Produktbeschreibungen, Bildschirmdarstellungen und Demonstrationsdaten sind keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet wird.
3. Lizenz und Nutzungsumfang
Eine Lizenz berechtigt die lizenznehmende Schule, Einrichtung oder Person zur gleichzeitigen Installation und Nutzung auf bis zu drei aktivierten Geräten. Die Lizenz ist nicht auf andere Einrichtungen oder Personen übertragbar. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, Veröffentlichung oder technische Umgehung von Lizenz- und Gerätebegrenzungen ist unzulässig.
Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.
4. Testphase, Vertragsschluss, Laufzeit und Vergütung
Die unentgeltliche Testphase dauert nach der aktuellen Produktbeschreibung 14 Tage; anschließend kann eine dort ausgewiesene kurze Übergangsfrist gelten. Sie beginnt beim ersten Programmstart und geht nicht automatisch in eine entgeltliche Lizenz über. Für die Testphase werden keine Zahlungsdaten verlangt und es entsteht keine Zahlungspflicht. Nach ihrem Ablauf können Funktionen eingeschränkt werden; lokal gespeicherte Daten werden dadurch nicht automatisch gelöscht.
Die Darstellung von StundenSmart und Preisen im Checkout ist kein bindendes Angebot. Mit Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter nach bestätigter Zahlung die Lizenz bereitstellt und eine als Vertragsbestätigung bezeichnete E-Mail versendet. Eine Zahlungsaufforderung für Vorkasse ist noch keine Annahme des Angebots.
Die entgeltliche Lizenz gilt exakt 365 Kalendertage ab bestätigtem Zahlungsdatum; das Zahlungsdatum zählt als erster Kalendertag. Das konkrete Anfangs- und Enddatum stehen in der Vertragsbestätigung und auf der Rechnung. Die Lizenz endet ohne automatische Verlängerung, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Verlängerung vereinbart wird. Maßgeblich ist der unmittelbar vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtbetrag. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Sollte sich die steuerliche Behandlung künftig ändern, wird die dann geltende Preis- und Steuerdarstellung vor Abgabe der Bestellung vollständig angezeigt.
Bei einer Online-Zahlung wird die Lizenz erst nach technischer Zahlungsbestätigung durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister bereitgestellt. Bei Vorkasse per Banküberweisung wird die Lizenz erst nach tatsächlichem Eingang des vollständigen Betrags auf dem angegebenen Geschäftskonto bereitgestellt. Ein Überweisungsbeleg, Screenshot oder Zahlungsauftrag gilt nicht als Zahlungseingang. Nach bestätigter Zahlung erhält der Kunde die Vertragsbestätigung, die Lizenz und eine Rechnung in lesbarer Form sowie zusätzlich, soweit angeboten, eine strukturierte XRechnung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Rechnungs-, Käuferreferenz- und Bestelldaten anzugeben.
Die XRechnung wird derzeit per E-Mail bereitgestellt. Öffentliche Auftraggeber, die einen besonderen Übermittlungsweg oder eine Leitweg-ID verlangen, müssen dies vor der Bestellung mitteilen; ein solcher Übermittlungsweg ist nur Vertragsinhalt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die StundenSmart zu privaten Zwecken erwerben, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
StundenSmart wird als digitaler Inhalt bereitgestellt, der sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindet. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher (1) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, (2) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert, und (3) der Anbieter eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. Diese ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung werden im Bestellvorgang eingeholt. Mit der Vertragsbestätigung erhält der Verbraucher den Lizenzschlüssel sowie die bei Vertragsschluss geltenden AGB und die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger.
Schulen, Schulträger, juristische Personen des öffentlichen Rechts und sonstige Unternehmer, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit handeln, schließen keinen Verbrauchervertrag; für sie besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die freiwillige Testphase dient dazu, die Software vor dem entgeltlichen Erwerb zu prüfen. Sie begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht und ersetzt nicht das gesetzliche Widerrufsrecht eines Verbrauchers.
6. Updateprüfung und Onlinefunktionen
Beim Programmstart stellt StundenSmart eine Internetverbindung zu dem für Updates eingesetzten Veröffentlichungsdienst her, um die installierte Version mit der aktuell verfügbaren Version zu vergleichen. Der Download und die Installation eines Updates erfolgen erst nach einer ausdrücklichen Auswahl durch den Nutzer.
Für Updateprüfung, Teststart, Lizenzaktivierung, Lizenzvalidierung und Geräteverwaltung ist eine Internetverbindung erforderlich. Die eigentliche Stundenplanung, lokale Datenhaltung und PDF-Erstellung können grundsätzlich ohne dauerhafte Internetverbindung genutzt werden. Einzelheiten zur dabei stattfindenden Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
Der Anbieter darf sicherheitsrelevante oder zur Aufrechterhaltung der Kompatibilität erforderliche Updates bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, solche Updates innerhalb angemessener Zeit zu installieren. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen oder auf zeitlich unbegrenzte Kompatibilität mit zukünftigen Betriebssystemen besteht nicht.
Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Pflicht des Anbieters, während des maßgeblichen Zeitraums die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen und darüber zu informieren (§§ 327f, 475b BGB), unberührt. Unterlässt der Verbraucher die Installation einer ordnungsgemäß bereitgestellten und mitgeteilten Aktualisierung, gelten die Folgen des § 327f Abs. 2 BGB.
7. Keine autonome Entscheidung und Prüfungspflicht
StundenSmart ist ein Unterstützungs- und Planungssystem. Die Software ersetzt weder die fachliche, organisatorische oder rechtliche Prüfung durch die Schule noch Entscheidungen der Schulleitung, des Schulträgers oder sonstiger verantwortlicher Personen.
Der Kunde muss insbesondere alle erzeugten Stundenpläne, Vertretungspläne, Raumzuweisungen, Aufsichten, Arbeitszeitangaben, Exporte und sonstigen Ergebnisse vor Bekanntgabe oder praktischer Verwendung vollständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Umsetzbarkeit und Einhaltung der jeweils geltenden schul-, arbeits-, dienst-, datenschutz- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen prüfen. Automatisch erzeugte Vorschläge dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- richtige und vollständige Eingabedaten, Vorgaben und Verfügbarkeiten zu pflegen;
- Ausgaben vor ihrer Verwendung durch eine fachkundige Person zu kontrollieren;
- regelmäßige, getrennt aufbewahrte und überprüfte Datensicherungen anzulegen;
- Zugriffsrechte, Netzlaufwerke, Endgeräte und Betriebssysteme angemessen abzusichern;
- gleichzeitige, technisch nicht unterstützte Schreibzugriffe auf dieselbe Datenbank zu vermeiden;
- Updates, Sicherheitshinweise und dokumentierte Systemvoraussetzungen zu beachten;
- datenschutzrechtliche Informations-, Rechtsgrundlagen- und Schutzpflichten für die von ihm eingegebenen Schuldaten eigenverantwortlich zu erfüllen.
Diese Mitwirkungspflichten schränken gesetzliche Mängel- oder Haftungsrechte nicht ein. Ein Verstoß ist nur insoweit zu berücksichtigen, wie er eine Beeinträchtigung oder einen Schaden tatsächlich verursacht oder vergrößert hat und dies dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet werden kann.
9. Verfügbarkeit und Support
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Website, Lizenzserver, Zahlungsdienst, Downloadserver oder Updateinfrastruktur wird nicht geschuldet. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikations- oder Hostingdiensten sowie höhere Gewalt entstehen. Der Anbieter wird zumutbare Maßnahmen zur Wiederherstellung ergreifen.
Support wird im vereinbarten Umfang per E-Mail erbracht. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
Die Anwendung kann für Fehlermeldungen einen lokalen E-Mail-Entwurf an support@stundensmart.de vorbereiten. Auf freiwillige Auswahl des Nutzers kann ein technischer Eventverlauf mit höchstens 50 freigegebenen Seiten-, Bedien- und Funktionsereignissen beigefügt werden. Der Verlauf enthält nach seiner technischen Konzeption keine Eingabewerte, Namen, Räume, Fächer, Kennungen oder sonstigen Schuldaten. Die Anwendung versendet den Entwurf nicht automatisch; der Kunde muss Nachricht und Anlage vor dem Versand im eigenen Mailprogramm prüfen.
10. Mängelrechte
Für Verbraucher gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Rechte für digitale Produkte, insbesondere die §§ 327i bis 327n BGB. Verbraucher werden gebeten, einen Mangel möglichst nachvollziehbar unter Angabe von Programmversion, Systemumgebung und reproduzierbaren Schritten mitzuteilen. Eine verspätete Mitteilung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
Der Anbieter stellt den vertragsgemäßen Zustand innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten her. Er darf hierfür den technisch geeigneten Weg, insbesondere Nachbesserung, Update oder eine gleichwertige und zumutbare Umgehungslösung, wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, bleiben insbesondere die Rechte von Verbrauchern auf Vertragsbeendigung, Minderung und Schadensersatz unberührt.
Institutionelle Kunden sollen erkennbare Mängel unverzüglich und nachvollziehbar melden, damit eine zeitnahe Prüfung und Abhilfe möglich ist. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.
Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich durch eine ungeeignete, nicht den veröffentlichten Systemvoraussetzungen entsprechende Umgebung, fehlerhafte Eingaben, nicht autorisierte Veränderungen, nicht unterstützte gleichzeitige Datenbankzugriffe oder die pflichtwidrige Nichtinstallation ordnungsgemäß bereitgestellter und angekündigter Aktualisierungen verursacht wurde und der Anbieter die Ursache nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Bei einem vom Anbieter leicht fahrlässig verursachten Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei angemessener, regelmäßiger und überprüfter Datensicherung entstanden wäre. Die unbeschränkten Haftungstatbestände des ersten Absatzes bleiben unberührt.
Der Anbieter haftet nicht, soweit ein Schaden darauf beruht, dass der Kunde oder eine von ihm verantwortete Person automatisch erzeugte Ergebnisse ungeprüft verwendet, fehlerhafte oder unvollständige Daten eingibt, gesetzliche oder organisatorische Pflichten nicht beachtet, erforderliche Backups unterlässt oder dokumentierte Sicherheits- und Updatehinweise missachtet, sofern der Anbieter die Ursache nicht selbst zu vertreten hat.
Zwingende gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern wegen der unterbliebenen Bereitstellung, eines Mangels oder fehlender Aktualisierungen eines digitalen Produkts bleiben unberührt.
12. Ansprüche Dritter
Institutionelle Kunden stellen den Anbieter von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer vom institutionellen Kunden schuldhaft verursachten rechtswidrigen Dateneingabe, unzulässigen Verarbeitung personenbezogener Daten, vertragswidrigen Weitergabe der Software oder sonstigen schuldhaften Vertragsverletzung gegen den Anbieter erheben. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch selbst verursacht oder mitverursacht hat. Der Anbieter wird den institutionellen Kunden unverzüglich informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche abgeben, soweit dies zumutbar ist. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
13. Datenschutz und Schuldaten
Planungs- und Schuldaten werden grundsätzlich lokal auf dem vom Kunden bestimmten Gerät oder Speicherort verarbeitet. Der Kunde entscheidet über Zwecke, Inhalte, Zugriffsberechtigungen, Aufbewahrung und Löschung dieser Daten und bleibt hierfür datenschutzrechtlich verantwortlich. Eine Übertragung dieser lokalen Planungsdaten an den Anbieter erfolgt nicht automatisch.
Der flüchtige technische Eventverlauf für Supportzwecke ist von den inhaltlichen Planungsdaten getrennt und auf inhaltsfreie, fest freigegebene Ereignisbezeichnungen begrenzt. Einzelheiten zur freiwilligen Anlage, lokalen Entwurfserzeugung und Bearbeitung einer Supportanfrage enthält die Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.